Wohin mit den Elektrolyseuren? Systemdienliche Standortkriterien für Elektrolyseure

Für eine großvolumige Wasserstoffproduktion und zugunsten eines effizienteren Netzausbaus spielt der Standort des Elektrolyseurs aus unterschiedlichen Gründen eine entscheidende Rolle. So können durch entsprechende Elektrolyse-Standorte Engpässe im Stromnetz vermieden und damit die Notwendigkeit des Ausbaus des Stromnetzes reduziert werden. Damit wäre einem wesentlichen Hemmnis der Energiewende begegnet.

Die Entlastung des Stromnetzes durch Elektrolyseure wird auch im Entwurf zur Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie thematisiert. Dort heißt es, dass bereits ein Großteil der bis 2030 zu errichtenden Elektrolyseure systemdienlich zu verorten und betreiben seien, wobei Systemdienlichkeit hier in erster Linie als Mittel zur Minimierung des Stromnetzausbaus verstanden wird. Gesamtsystemisch betrachtet ergeben sich allerdings noch weitere Faktoren, die bei der Standortwahl eines Elektrolyseurs zu beachten sind. Dazu zählen etwa die Nähe zu Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien (EE) sowie die Anbindung an ein künftiges Wasserstoffnetz zwecks Transports des Wasserstoffs zu den Verbrauchszentren.

In einer Studie von Gasunie, Thyssen Gas und Tennet aus dem Jahr 2021 werden auf Basis einer gesamtsystemischen Betrachtung vorrangig die Regionen Schleswig-Holstein und das nordwestliche Niedersachsen als Potentialregionen identifiziert. Die H2-Produktion in Küstennähe mit großem Potenzial an erneuerbaren Energien sei zum einen volkswirtschaftlich effizient, da durch die erzeugungsnahe EE-Nutzung das Stromnetz entlastet und dadurch ein weiterer Stromnetzausbau vermieden werde. Andererseits seien in der Region Kavernenspeicher angesiedelt, womit eine zeitliche Entkopplung von volatiler H2-Erzeugung und -Nutzung möglich sei. Darüber hinaus zeichne sich die Region durch eine gute Anbindung an die Gasinfrastruktur als Grundlage für ein künftiges H2-Kernnetz aus. Durch die Anbindung an die Gasinfrastruktur könnte der Wasserstoff zu den künftigen Verbrauchszentren transportiert und hierdurch die  örtliche Trennung von H2-Erzeugung und -Verbrauch gelöst werden.

Abgesehen von vereinzelten Ansätzen fehlt jedoch bislang ein kohärenter gesetzlicher Rahmen, mit dem die Standortansiedlung von Elektrolyseuren in einer dem Energiesystem zuträglichen Weise gesteuert würde. Erwähnenswert ist insofern der neu eingeführte § 96 Abs. 9 WindSeeG, mit dem das BMWK zur Ausschreibung von systemdienlicher Elektrolyse im Umfang von 500 Megawatt installierter Leistung jährlich in den Jahren 2023 bis 2028 ermächtigt wird. Die Systemdienlichkeit wird ebenso in Art. 27 Delegated Act der Europäischen Union angedacht, der verbindliche Kriterien für den Strombezug bei der Herstellung von grünem Wasserstoffs enthält. Zur Vermeidung von Netzengpässen ist beispielsweise vorgesehen, dass sich Elektrolyseur und Stromerzeugungsanlage in derselben Gebotszone befinden müssen.

Das Fehlen entsprechender Rahmenbedingungen führt zu der Gefahr, dass es gerade in der Hochlaufphase zu „Fehlansiedlungen“ kommen könnte. Höhere volkswirtschaftlichen Kosten durch die daraus resultierende Notwendigkeit des Stromnetzausbaus wären die Konsequenzen. Um dies zu verhindern, müssen rechtliche Instrumente entwickelt werden, mit denen eine gesamtsystemische sinnvolle Ansiedlung von Elektrolyseuren bis 2030 gewährleistet werden kann.

In einer Kurzanalyse widmet sich ein Autorenkreis innerhalb der Wasserstoffleitprojekte-übergreifenden Regulatorik-Community aktuell der Frage, welche rechtlich-regulatorischen Instrumente für die Sicherung gesamtsystemisch sinnvoller Elektrolyse-Standorte zur Verfügung stehen. Die drei Wasserstoff-Leitprojekte (H2Mare, H2Giga und TransHyDE) sind ein zentraler Beitrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Während in den einzelnen Verbünden der Leitprojekte die techno-ökonomischen Aspekte der einzelnen H2-Wertschopfungsstufen untersucht werden, widmet sich die Regulatorik-Community übergeordnet den rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen für einen grünen Wasserstoffhochlauf. Dabei werden auch Kurzanalysen zu relevanten und aktuellen Themen im Bereich der grünen Wasserstoffwirtschaft erarbeitet. In der geplanten Kurzanalyse zu systemdienlichen Elektrolyse-Standorten sollen neben der abstrakten Betrachtung von potenziellen Anreizinstrumenten auch der rechtliche Rahmen bezogen auf konkrete, besonders geeignete Standort geprüft und ggf. Optimierungsvorschläge gemacht werden. Erste Ergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

Die Autorin: Cäcilia Gätsch, Regulatorik Expertin cruh21

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