TransHyDE: Kurzanalyse zum LNG-Beschleunigungsgesetz

Grafik: PtJ

Ab 2030 plant Deutschland, etwa 60 Prozent seines Wasserstoffbedarfs zu importieren, wobei der Großteil in Form von Grünem Ammoniak per Schiff an den deutschen Nordseeküsten anlanden wird. Derzeit sind vier Importterminals für diese Zwecke geplant, die zwischen 2026 und 2030 in Betrieb gehen sollen. Im Rahmen des Leitprojekts TransHyDE wurde unter der Federführung von cruh21 in Zusammenarbeit mit 15 Partner:innen eine Kurzanalyse zum LNG-Beschleunigungsgesetz erstellt. Vor allem unsere Junior Consultants Benita Stalmann und Cäcilia Gätsch haben an dieser Kurzanalyse mitgewirkt und stehen für Fragen zur Verfügung.

Ziele und Erkenntnisse der Kurzanalyse zum LNG-Beschleunigungsgesetz

Erstellt wurde im Rahmen des BMBF-geförderten Wasserstoffleitprojekts TransHyDE unter Federführung von cruh21. Ziel ist das Aufzeigen von rechtlichen Beschleunigungsmaßnahmen beim Aufbau einer Importinfrastruktur für erneuerbar-basierte Wasserstoffderivate. Dabei werden die unterschiedlichen Anforderungen für die einzelnen Wasserstoffenergieträger gesondert berücksichtigt. Der beschleunigte Ausbaus von Wasserstoffimportterminals ist erforderlich, da die Bundesregierung bis 2030 einen Großteil des H2-Bedarfs über Schiffe importieren will.

Die Analyse zeigt im Zusammenhang mit dem geplanten Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz, dass die Terminals nur etwa 20 bis 30 Prozent der erwarteten Importmenge von 17 Terawatt-Stunden Wasserstoff bewältigen können. Daher wird eine schnellere Genehmigungsprozess und Anreize zur Umrüstung von LNG-Terminals vorgeschlagen, um die Infrastruktur rechtzeitig auszubauen. Die Beschleunigungsmaßnahmen für Wasserstoff-Technologien orientieren sich an LNG-Beschleunigungsgesetzen und beinhalten Ausnahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Verschlechterungsverboten für Gewässer und kürzere Genehmigungs- und Klagewege. Diese Maßnahmen sollen auf Wasserstoff-Terminals angewendet werden, da grüner Wasserstoff ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist. Importinfrastrukturen für Wasserstoff gelten als von überragendem öffentlichem Interesse.

Ausblick in die Zukunft: Die Umrüstung von LNG-Terminals auf Wasserstoff

Zusätzlich wird vorgeschlagen, Anreize für die Umrüstung von bestehenden LNG-Terminals auf Wasserstoff zu schaffen. Bis Ende 2043 können diese Terminals LNG betreiben, danach ist nur noch Wasserstoff erlaubt. Betreiber müssen die Umrüstung bis Anfang 2035 beantragen, daher sollten Anreize geschaffen werden, um eine frühere Umrüstung zu fördern. Die Maßnahmen zur beschleunigten Genehmigung neuer Wasserstoff-Terminals sollen auch für die Umrüstung von LNG-Terminals gelten. Wir von cruh21 sind gespannt, was mit den weiteren Erkenntnissen möglich sein wird, und bedanken und für die hervorragende Zusammenarbeit.

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