Klimaschutzverträge: 19 Milliarden für energieintensive Unternehmen
Worum geht es bei den Klimaschutzverträgen und was wird gefördert?
Die Klimaschutzverträge sind darauf ausgerichtet, Unternehmen finanziell zu unterstützen, um den Bau und Betrieb klimafreundlicher Industrieanlagen voranzutreiben. Sie sollen im Rahmen des Konzepts von CO2-Differenzverträgen die Mehrkosten von Unternehmen in emissionsintensiven Branchen ausgleichen, die durch die Errichtung oder den Umbau von Anlagen zu klimafreundlicheren Varianten sowie die Investitionskosten (CAPEX) und die laufenden Betriebskosten (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit aktuellen Technologien entstehen.
Gefördert werden die Kosten für die Umstellung auf umweltfreundliche Produktionsmethoden sowie die Entwicklung und Implementierung von Technologien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, also die Mehrkosten der Umrüstung gegenüber der vorherigen konventionellen und dem Stand der Technik entsprechenden Produktion.
An wen richtet sich die Förderung? Und was sind die spezifischen Anforderungen an das Vorhaben?
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, einschließlich von Kommunen, kommunaler Eigenbetriebe und Unternehmen sowie kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Mehrere Partner können sich dabei zu einem Konsortium zusammenschließen, insofern sie an der Herstellung eines oder mehrerer Produkte beteiligt sind.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig ausgerichtet: Im ersten Schritt reichen die bewerbenden Unternehmen und Konsortien im Rahmen eines vorbereitenden Verfahrens eine Skizze des geplanten Vorhabens ein. Nach einer positiven Bewilligung der Skizze werden die bewerbenden Unternehmen und Konsortien im zweiten Schritt zur Abgabe eines Gebots aufgefordert. Das Gebot richtet sich dabei an der Höhe der geplanten Investition in Relation zu den eingesparten Emissionen.
Für eine erfolgreiche Teilnahme an den Klimaschutzverträgen gibt es eine Reihe an Bedingungen, die das geplante Vorhaben erfüllen müssen:
- Das Mindestinvestitionsvolumen muss 15 Mio.€ betragen und nicht größer 1 Mrd. € sein.
- Das geplante Vorhaben muss eine Mindestgröße der absoluten durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im Referenzsystem von mindestens 10.000 t CO2-Äquivalente pro Jahr aufweisen
- Das neue Produktionsverfahren muss einem vordefinierten Referenzverfahren zuordbar sein. Das Referenzsystem ist die aktuelle, dem Stand der Technik entsprechende Produktionsmethode eines Produkts. Es dient der Bestimmung der Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
- Das neue Produktionsverfahren muss eine relative Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 90 % gegenüber dem Referenzsystem innerhalb der Laufzeit des Klimaschutzvertrags ermöglichen und in den letzten 12 Monaten der Laufzeit des Klimaschutzvertrags erreicht werden.
- Eine erfolgreiche Teilnahme am vorwettbewerblichen Verfahren.
Wann startet der Wettbewerb und wie können sich interessierte Unternehmen bewerben?
Die nächste Runde der vorwettbewerblichen Verfahren startet voraussichtlich im Sommer 2024. Die Vorhaben, die das vorwettbewerbliche Verfahren positiv abgeschlossen haben, können im Herbst 2024 am Gebotsverfahren teilnehmen. Das BMWK ruft zu einer Teilnahme am vorwettbewerblichen Verfahren auf.
Sie haben Fragen zu den Klimaschutzverträgen, das Wettbewerbsverfahren und den Förderkonditionen? Sie denken, dass Ihr Unternehmen ein aussichtsreicher Kandidat für einen Klimaschutzvertrag ist und Sie Ihr Unternehmen startklar für Energietransformation machen möchten? Dann kontaktieren Sie gerne Kai Ruske von cruh21.
Der Autor: Kai Ruske ist seit September 2023 bei der cruh21 tätig. Kai leitet und koordiniert das vom BMBF geförderte Projekt LNG2Hydrogen und bringt dabei seine langjährigen Erfahrungen aus unterschiedlichen Fördermittelprojekten und der Fördermittelberatung ein. In dieser Funktion unterstützt er die laufenden Fördermittelprojekte und wirkt bei der Beantragung neue Projekte mit. Zudem übernimmt er die fachliche Beratung von Kunden zur Fördermittelakquise und zum Thema Fördermitteladministration. Zuletzt war Kai Ruske bei der Logistik-Initiative Hamburg in unterschiedlichen Rollen in Projekten eingebunden. Dort bearbeitete er unter anderem Vorhaben aus den Bereichen der intelligenten Transportsysteme, urbaner Logistiklösungen und war Ansprechpartner für Digitalisierungsthemen. Seine Schwerpunkte sind: Projektkoordination und Projektleitung komplexer Fördermittelprojekte und die Fördermittelstrategieentwicklung bei Innovationsvorhaben.